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Aktuelles




Freiwillige Feuerwehr

Die Freiwillige
Feuerwehr Möhnesee,
Löschgruppe Brüllingsen

Die Löschgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Brüllingsen-Ellingsen wurde als so genannter Halblöschzug am 5. Januar 1935 gegründet.

Brandmeister Karl BömerUnter Anwesenheit des Amtswehrführers Schulte, Stockum, wurde Karl Bömer aus Brüllingsen zum Brandmeister und Heinrich Wulf aus Ellingsen sowie Josef Säcker aus Brüllingsen während der Gründungsversammlung zu Löschmeistern bestimmt. Insgesamt 27 aktive sowie 5 Ehrenmitglieder umfasste die Wehr bei ihrer Gründung.

Aus den Jahren 1935 bis 1960 existieren keine schriftlichen Dokumente, da durch die Geschehnisse des Zweiten Weltkrieges das Protokollbuch verloren ging. Bis 1960 hoffte man, dass es wieder auftaucht. Verbürgt ist jedoch, dass sich 1946 die Ellingser Wehr von der Brüllingser Wehr trennte, um fortan als eigenständige Löschgruppe zu bestehen.
Bei Beginn des zweiten Protokollbuches 1960 umfasste die Brüllingser Wehr 14 aktive Kameraden unter dem Brandmeister Josef Säcker aus Brüllingsen.

Von Anfang an prägend war die stets gute Zusammenarbeit zwischen dem Tambourcorps und dem Halblöschzug Brüllingsen. Am 2. September 1962 nahm der Löschzug zusammen mit dem Spielmannszug am Kreisfeuerwehrfest, welches gleichzeitig das 100jährige Jubiläum der Freiw. Feuerwehr Soest war, teil.


Während einer Dienstbesprechung der Wehr am 18. März 1969 wurde Heinz Fischer zum Nachfolger von Josef Säcker, der aus Altersgründen aus dem aktiven Dienst ausschied, zum Brandmeister gewählt. Josef Säcker, der seit Gründung der Wehr im Jahr 1935 aktiv war, wurde zum Ehrenbrandmeister befördert.

In die Amtszeit von Heinz Fischer fiel am 19. Dezember 1972 der tragischste Einsatz der Brüllingser Wehr:
In der Nacht brannte das Haus von Friedrich Henke bis auf die Grundmauern nieder. In dem von der Familie Henke vermieteten Haus lebte eine Großfamilie mit zwölf Kindern und einem Enkelkind. Für drei der Kinder kam jede Hilfe zu spät. Sie konnten nur noch tot aus den Flammen geborgen werden.

1984 schied Brandmeister Heinz Fischer mit Erreichen der Altersgrenze von 60 Jahren aus dem aktiven Dienst aus. Sein Nachfolger im Amt des Löschgruppenführers wurde Unterbrandmeister Wilfried Rüther.

Am 28. und 29. September 1985 feierte die Löschgruppe Brüllingsen ihr 50jähriges Jubiläum mit einem zünftigen Fest, an dem die gesamte Dorfbevölkerung teilnahm.

Im Juli 1999 konnte nach viel Zeit und Arbeitsaufwand unser Feuerwehranhänger fertig gestellt und mit einem Probelauf in Betrieb genommen werden.

Anfang des Jahres 2003 übergab Wilfried Rüther nach 19 Jahren an Elmar Dransfeld, die Führung der Löschgruppe.

Im Jahr 2017 übergab Elmar Dransfeld nach 15 Jahren die Führung der Löschruppe an Michael Richter

Der Vorstand der Löschgruppe setzt sich im Jahre 2017 aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Löschgruppenführer: Michael Richter
stellv. Löschgruppenführer: Stefan Hüttenschmidt

Heimatverein Brüllingsen

Heimatverein Brüllingsen

In der Vergangenheit wurde in der Gemeinde Möhnesee in jedem zweiten Jahr ein Heimattag ausgerichtet. So fiel das Los in 2003 auf unseren Ort Brüllingsen. Ziel dieser Veranstaltungen war neben der Kontaktpflege der Einwohner aus den verschiedenen Ortsteilen aus der Gemeinde Möhnesee auch die Repräsentation des ausrichtenden Ortes, dessen individueller Besonderheiten, insbesondere im Bereich der Kultur des Brauchtums, der historischen Entwicklung und des Vereinslebens.
Am 21. November 2003 fanden sich im Gasthof Griese im Möhnesee-Brüllingsen eine stattliche Anzahl von Brüllingser Bürgern ein, um die Gründung eines Heimatvereins zu beschließen. Mitglieder für einen Vereinsvorstand waren schnell gefunden. Aus allen Vereinen und Gemeinschaften wurden Mitglieder in den neu gewählten (erweiterten) Vorstand Mitglieder entsandt. Erster Vorsitzender des neu gegründeten Vereines wurde der damalige Ortsvorsteher Arnold Bömer. Von nun an galt es, aus den vielen vorliegenden Ideen Strategien zur Umsetzung des Heimattages zu entwickeln.
Der Vorstand
Nachdem 6.600 Flyer und viele Plakate verteilt waren, startete der Heimattag am 2. September 2005 mit einer Zeltfete unter dem Motto „Brüllingser Seefest“.
Zur offiziellen Eröffnung am 3. September 2005 erschienen neben dem damaligen Bürgermeister Gerd Brune, auch der Landrat Wilhelm Riebninger sowie der Minister für Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Herr Eckhard Uhlenberg. Unterstützt wurde der Heimattag auch durch das Amt für Agrarordnung Soest.
"Erwartungen übertroffen" so zitierte die örtliche Presse am 5. September 2005. Und wahrhaft, es war ein gelungenes Fest für uns. Bei herrlichem Sonnenwetter konnte sich das liebevoll geschmückte Dorf mit seinen vielen Ständen und Aktivitäten von seiner besten Seite zeigen.
Am Samstag und Sonntag sprengte der Andrang alle Erwartungen. Ob in der Cafeteria oder oder in der ehemaligen Dorfbäckerei bei Schoene, überall war der Andrang riesengroß und die vielen Helferinnen und Helfer hatten alle Hände voll zu tun. Aber auch auf der Bühne herrschte großer Andrang, egal ob Lokalprominenz, Wintzenheimer Waldhornbläser und Trachtengruppe, Shantychor und Tanzgruppen, alle fanden sich dort ein. Für die kleinen Gäste gab es ein buntes Kinderprogramm. Letzlich rundete das durch den Brüllingser Sportverein ausgerichtete Spiel ohne Grenzen, bei dem auch die Lachmuskel der Zuschauer gestärkt wurden, den Rahmen eindrucksvoll ab. Und so hieß es dann am Sonntagnachmittag an einigen Ständen: "alles ausverkauft"! Der Begriff "Dorfgemeinschaft" hat für Brüllingsen sicherlich eine ganz neue Bedeutung bekommen.
Auch eine Dorfchronik wurde erstellt. „Lebendiges Brüllingsen – gestern, heute, morgen. Eine Reise durch die Zeit“, so lautet der Titel des aus Anlass des 12. Heimattages der Gemeinde Möhnesee erstellten Buches. Beginnend im warbenden Nebel undurchdringlicher Wälder zu Zeiten des Germanenführers Arminius erzählt es anregend und unterhaltend über 240 Seiten Brüllingser Geschichte und Geschichten.

Auch zukünftig möchte sich der Heimatverein mit in das Dorfgeschehen einbringen. Es ist nicht beabsichtigt, diesen nach dem erfolgreichen Heimattag wieder aufzulösen.
So wurde am Dorfteich aus den finanziellen Mitteln ein neuer Informationskasten geschaffen, in dem zukünftig die örtlichen Vereine ihre Nachrichten aushängen können.
Ebenfalls am Dorfteich wurde ein Vereinsstammbaum aufgestellt, sowie ein Gedenkstein zur Erinnerung an den Heimattag geschaffen.
Am Dorfwettbwerb "Unser Dorf hat Zukunft“ hat die Dorfgemeinschaft im Jahr 2008 unter der Leitung von Ortsvorsteher Thomas Schoene erfolgreich teilgenommen. Lesen Sie hier den
Bericht der Kreisbewertungskommission .
Im Jahr 2009 wurden durch den Heimatverein neue Ortschilder aus Holz geschaffen, die das Wappen des Heimatvereins tragen.
Weiterhin wurde beschlossen, auf dem Gelände des neuen Kinderspielplatzes in Brüllingsen einem Pavillon aus Holz für die Kinder zum Schutz vor der Witterung erstellen zu lassen.
Das traditionelle Osterfeuer wird ebenfalls seit Ausrichtung des Heimattages in Brüllingsen durch den Heimatverein ausgerichtet.


Der Gesamtvorstand des Heimatvereins besteht heute aus den nachstehenden Personen.

Vorsitzender: Stefan Hüttenschmidt
Stellvertretender Vorsitzender : Helmut Kaldewey
Kassierer : Hubertus Bömer
Schriftführer : Rainer Evers
Beisitzer der Schützenbruderschaft : Thomas Schoene
Beisitzerin der Frauengemeinschaft : Monika Nübel
Stellv. Beisitzerin der Frauengemeinschaft: unbesetzt
Beisitzer des Sportvereins : Michael Klaas
Beisitzer der Löschgruppe Brüllingsen : Elmar Dransfeld
Beisitzerin Dorfchronik : Adelheid Leifert

Als Webmaster hat Norbert Bömer Anfang 2011 seine Arbeit aufgenommen.

Aktuell Bilder der Bürgeraktion "Aufbau eines Schutzhäuschens auf dem Spielplatz im Pfarrgarten"

Frauengeinschaft

Die kfd Heilige Dreikönige

Seit dem 9. Februar 1972 gibt es die Katholische Frauengemeinschaft Heilige Dreikönige Brüllingsen. An diesem Abend kamen 29 Frauen aus Brüllingsen und Ellingsen zur Gründerversammlung zusammen. 21 dieser Frauen traten gleich der Gemeinschaft bei und wählten noch am selben Abend ihren ersten Vorstand. Vorsitzende der neu gegründeten Frauengemeinschaft wurde Margret Grawe, die dieses Amt 17 Jahre innehatte. In dieser Zeit hat sie mit ihren Vorstandskolleginnen die Aktivitäten der kfd, von einigen wenigen in den Anfängen, zu einem vollen Programm geführt:Kinderfest

  • 1973 1. „Rentner-Kaffee“
  • 1973 Marienandachten im Mai
  • 1974 1. Kinderfest
  • 1974 Weiberfastnachtfeier
  • 1982 Erntedankgottesdienst
  • 1985 Nikolausfeier der Kinder
  • 1987 Martinsspiel und Umzug

Traf sich die Frauengemeinschaft in den ersten Jahren im Keller des Kindergartens, so änderte sich dieses im Jahr 1987. Pater Peter Steenwinkel verstarb am 27. Juni plötzlich im Urlaub in seiner niederländischen Heimat. Da die Dreikönigsgemeinde nun keinen eigenen Geistlichen mehr zugeteilt bekam, wurde sie durch Pater Paul Limper von der Nachbargemeinde St. Luzia Völlinghausen mit versorgt. Pater Paul brachte in kürzester Zeit eine Umnutzung des Pfarrhauses zum Pfarrheim auf den Weg, das nun auch von der kfd genutzt werden konnte. Schon im August 1987 begann die Frauengemeinschaft mit dem Umzug in ihr neues Domizil. Im Jahr 1989 wurde Margret Grawe von Gertrud Vogt als Vorsitzende der kfd Hl. Dreikönige abgelöst.

Im neuen Treffpunkt der Frauengemeinschaft im Pfarrheim Brüllingsen gab es nun reichlich Platz, und große Pläne konnten in die Tat umgesetzt werden:

  • 1995 Handarbeitsausstellung
  • 1997 Krippenausstellung
  • 1999 Schlachtfest
  • 1999 Ausstellung der Künstlerin Tatjana Pajevic´

Von März 1997 bis Januar 2005 stand Monika Nübel an der Spitze der Frauengemeinschaft.

Im Jahr 2002 beging die kfd Heilige Dreikönige Brüllingsen ihr 30jähriges Bestehen. Sie tat dies einmal etwas anders: Der Pfarrgarten gab die Kulisse für Sektempfang und Festreden, während in den Räumen des Pfarrheimes noch einmal ein Querschnitt der großen Ausstellungen der vergangenen Jahre gezeigt wurde.

Doch nicht nur dem freundschaftlichen Miteinander hatte sich die kfd verschrieben; sie war und ist immer bemüht, Menschen in Not zu unterstützen. So wurden immer wieder soziale Projekte unterstützt und die Summe der Spenden belief sich schon bis zum 25jährigen Jubiläum 1997 auf stolze 7555,80 DM. Von 1997 bis 2001 waren dies insgesamt 1113,00 DM, während seit der Einführung des Euro von 2002 bis zum Januar 2005 noch einmal 476,70 € zusammenkamen. Zuletzt eine Spende in Höhe von 100,00 € bei der Hilfsaktion der katholischen Kirche für die Tsunami-Opfer in Südostasien.

Bei der Jahreshauptversammlung der kfd im Januar 2005 stand die Wahl eines neuen Vorstandes an. Satzungsgemäß standen einige Vorstandsmitglieder nicht mehr für ihre bisherigen Ämter zur Verfügung. So musste fast der gesamte Vorstand neu besetzt werden. Zwei Neuerungen gab es hierbei jedoch: Zum einen verkleinerte sich der Vorstand von sechs Personen auf fünf und zum anderen gibt es nun ein Vorstandsteam, d.h. es gibt keine 1. und 2. Vorsitzende mehr, dafür allerdings eine Sprecherin des gesamten Vorstandes.

Die große Vielfalt der Aktivitäten in einer so kleinen kfd wie der Frauengemeinschaft Hl. Dreikönige ist nur durch das Engagement der jeweiligen Vorstände, aber auch aller anderen Mitglieder möglich. So besteht bis heute eine intakte Gemeinschaft, die aus dem Gemeinde- wie auch Gemeinschaftsleben nicht mehr wegzudenken ist.

Schützenbruderschaft

Seit mehr als 175 Jahren besteht die Schützenbruderschaft St.Hubertus Brüllingsen-Ellingsen-Haar und Ostheide. Die Überlieferungen zu den Ursprüngen der Schützenbruderschaft gehen bis in das Jahr 1828 zurück. Aus dieser Zeit existiert heute nur noch die Gründerfahne, die aus einfachem Leinentuch besteht, auf das beidseitig ein rotes Kreuz genäht ist. Aus den Chroniken anderer benachbarter Vereine geht hervor, dass auf den Höfen der Haar, hier namentlich genannt der Hof Tappenhölter bzw. Tappenhof und der Aßhof, schon im 18. Jahrhundert Schützenfeste gefeiert wurden. Es ist zu vermuten, dass unsere Gründerväter hieran teilgenommen und hierdurch inspiriert, die Brüllingser Schützengesellschaft gegründet haben.
Erste schriftliche Dokumente stammen aus dem Jahre 1859. Am 21.März dieses Jahres wurden die Statuten der Brüllingser Schützengesellschaft in einer konstituierenden Sitzung im Protokollbuch festgehalten.
Nächster größerer Meilenstein in der Geschichte der Schützenbruderschaft ist die Vereinigung mit den Ellingser Schützen zur ‚Brüllingser und Ellingser Schützengesellschaft’ am 29. Juni 1868. Die Ellingser bildeten bis dahin zusammen mit den Echtropern den ‚Echtrop u. Ellingser Schützenverein’. Durch so genannte ‚Entstandene Uneinigkeiten’ hatten sich die Gemeinden jedoch als Schützengesellschaft getrennt.
1924 wurde die zweite Fahne der Bruderschaft restauriert und ein Schellenbaum angeschafft. Vier Jahre später, zum 100-jährigen Jubelfest im Jahr 1928 wurden erstmals neue blau-weiße Mützen getragen.

SchützenFahne
Zum 140. Jubiläum der Bruderschaft wurde 1968 eine neue Fahne angeschafft. Auf dem Hof des damaligen Oberst Leopold Bömer wurde diese neue Fahne enthüllt und vom damaligen Präses Herrn Pfarrvikar Josef Deimel feierlich geweiht. Diese Fahne tut bis heute ihren Dienst in der Schützenbruderschaft.
Das Schützenfest wird im Wechsel in Brüllingsen und Ellingsen am Wochenende nach Pfingsten gefeiert. Dieser Wechsel des Festortes ist möglich, da traditionell im Zelt gefeiert wird. Ebenso wie das Fest findet auch das Vogelschiessen jeweils in Brüllingsen oder Ellingsen statt. Hierzu gab es zwei Vogelstangen, in Brüllingsen an der Kirche und in Ellingsen in Wulfs Wiese am Dorfeingang. Eine weitere Besonderheit ist die Tatsache, dass der Vogel ohne Kugelfang von der freien Stange geschossen wurde.
Seit dem Jahr 2013 ist es seitens der Behörden auch uns nicht mehr gestattet auf eine freie Vogelstange zu schießen.
Aus diesem Grunde wurde ab dem Schützenfest 2013 auf dem Festplatz in Ellingsen erstmalig in der Geschichte der Bruderschaft auf eine mobile Vogelstange mit Kugelfang geschossen. Die beiden Vogelstangenhalterungen in Brüllingsen und Ellingsen wurden daraufhin abgebaut.


Seit 1970 wird das Schützenfest von Freitag bis Sonntag gefeiert.

Nachfolgend der derzeitige Vorstand der Schützenbruderschaft St. Hubertus Brüllingsen-Ellingsen-Haar-Ostheide:


Oberst / 1.Vorsitzender: Alfred Tigges
Hauptmann / 2.Vorsitzender: Josef Griese
Schriftführer/ Geschäftsführer: Maximilian Wulf
Kassierer: Sebastian Dreses
Adjutant: Michael Klaas

Königsoffiziere: Manuel Nübel und Benedikt Hunecke

Fähnrich: Jörg Bürger
Fahnenoffiziere:Michael Richter und Mathias Schröder

Ehrenschmuckträger: Andreas Kaldewey
Ehrenschmuckoffiziere: Gerrit Dreses und Heiko Rüther

Jungschützenkönig: Joschua Klaas

Aktuelles Königspaar und Kreiskönigspaar 2019/2020: Christian und Steffi Fischer



Weitergehende Informationen und Bilder unter www.sbs.sankthubertus-beho.de.

Tambourcorps

Tambourcorps der Freiwilligen Feuerwehr Möhnesee-Brüllingsen

Im Jahre 1923 wurde Herr Anton Schulte als Pfarrvikar von Mülheim an der Möhne nach Brüllingsen versetzt. Aus diesem Anlass brachte ihm das Tambourcorps Mülheim/Möhne am 16. Juni 1923 ein musikalisches Ständchen.

Dieses Ereignis war der Anlass für einige musikbegeisterte junge Männer ein ebensolches Tambourcorps in Brüllingsen zu gründen. Also kann man mit Fug und Recht den 16. Juni 1923 als „Geburtstag“ des Tambourcorps Brüllingsen bezeichnen.
Die Gründungsmitglieder waren:
Wilhelm Evers, Franz Grünner, Heinrich Jäger, Hans Jung, Theodor Meschede, Kasper Rüther, Josef Säcker, Johann Schröder, Leo Schröder, Leopold Schröder und August Sondermann.

Als erste Amtshandlung beschloss man Musikinstrumente zu kaufen. Hierbei handelte es sich zunächst um eine Trommel und zwei Flöten.
Als nächstes konzentrierten sich die Gründer des Tambourcorps darauf, Mitglieder zu werben und einen Ausbilder für die Spielleute zu finden. Als Ausbilder und ersten Tambourmajor konnte man schließlich Herrn Clemens Buchbinder gewinnen. Dieser war auf dem Hof Bömer-Windhof als Eleve beschäftigt. Clemens Buchbinder kam ursprünglich aus Kaiserau bei Kamen, wo er schon über einige Jahre musikalische Erfahrung im Tambourcorps Kaiserau gesammelt hatte.
Buchbinder kümmerte sich vornehmlich um die Ausbildung der Trommeln; die Flötisten hingegen brachten sich das Spiel im Selbststudium bei. Hierfür probten sie mehrere Stunden pro Woche. Der Erfolg der Proben ließ nicht lange auf sich warten, so dass man bereits im Jahr 1924 erstmals den Umzug beim eigenen Schützenfest mit bestreiten konnte.

Im Herbst des Jahres 1924 nahm das Tambourcorps am ersten Wettstreit seiner Geschichte teil und errang in Westernkotten den sechsten Platz.

Im Jahr 1925 übernahm Kaspar Rüther als Nachfolger des scheidenden Clemens Buchbinder das Amt des Tambourmajors. In den folgenden Jahren nahm das Corps an etlichen weiteren Wettstreiten und natürlich auch am eigenen Schützenfest teil.
Im Jahre 1934 wurde das Tambourcorps vorübergehend geschlossen. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde das Corps im Jahre 1950 wieder gegründet und mit Leben erfüllt.
Jetzt gehörten auch Wilhelm Evers jun., Heinz Fischer, Franz Grünner, Fritz Jaspert, Willi Hüttenschmidt, Kasper Rüther, Josef Rodine, Josef Säcker und Leo Schröder sen. dem Verein an.
Aus Geld- und Materialknappheit trug man als Notbehelf eine Schützenmütze, eine graue Ziviljacke und eine weiße Hose. Später gab es dann blau eingefärbte Gefängnisjacken als Ausgehkluft. Zu Beginn der 50er Jahre wurde das Tambourcorps in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen, so dass man ab dem Jahre 1953 in Feuerwehruniformen auftrat.
In diesem Jahr gab auch Tambourmajor Kaspar Rüther aus Altersgründen sein Amt an Wilhelm Hüttenschmidt ab.

Das Tambourcorps 1954 beim Abholen des Oberst

Mit der stetig steigenden Zahl der aktiven Spielleute stieg in den folgenden Jahren auch die Anzahl der Auftritte. Besonders zu erwähnen ist sicherlich die ununterbrochene Teilnahme am Echtroper Schützenfest seit Beginn der 50er Jahre.
Nach fast 35 Jahren an der Spitze des Tambourcorps übergab Wilhelm Hüttenschmidt im Jahre 1987 sein Amt an seinen Nachfolger Rolf Fischer.

Anfang der 90er Jahre wurde das Tambourcorps fester Bestandteil des Festzuges beim Neuengeseker Schützenfest, welches immer eine Woche nach dem eigenen Schützenfest stattfindet. Ebenso nimmt das Corps am alljährlichen Gemeindemusikfest der Gemeinde Möhnesee teil. Auch eine gute Nachbarschaft wird durch Teilnahme an Freundschaftstreffen bei den benachbarten Spielmannszügen und Blaskapellen gepflegt.
Besonders die Nachwuchs- und Ausbildungsarbeit wurde in den neunziger Jahren gefördert, so dass auch heute noch viele Kinder und Jugendliche mit Begeisterung der Marschmusik nachgehen und dazu beitragen, dass der Verein auch in Zukunft zahlreich bei den Auftritten vertreten sein wird.
Musikspiel auf dem SchützenfestIm Jahre 1996 konnte erstmals ein Zapfenstreich auf dem eigenen Schützenfest dargeboten werden, der von den zahlreichen Besuchern begeistert aufgenommen wurde.
Der Zapfenstreich ist ein fester Bestandteil des Festes geworden und bildet einen würdigen Abschluss des zweiten Schützenfesttages.

Nach 16 Jahren als Tambourmajor übergab Rolf Fischer im Jahre 2003 sein Amt an seinen Nachfolger Stefan Hüttenschmidt.



Im Jahre 2011 besteht der Vorstand aus folgenden Spielleuten:

1. Vorsitzender und Tambourmajor:
Stefan Hüttenschmidt
2. Vorsitzender: Josef Neuhäuser jun.
Kassierer: Christian Fischer
Schriftführer: Dennis Leifert
stellv. Tambourmajor: Sebastian Tigges
Jugendwart: Gesa Dreses

Weitergehende Informationen unter www.tc-bruellingsen.de.

Sportverein

Sportverein
„Sportfreunde Brüllingsen e.V.“

Ab August 1981 trafen sich folgende 24 „Hobbykicker“ um dem Vereinssport nachzugehen und gründeten hiermit die Sportfreunde Brüllingsen:
Thomas Feldhaus; Christof Schröder; Michael Schröder; Wilhelm Evers; Rainer Evers; Ralf Kopp; Rüdiger Zippel; Norbert Bömer; Thomas Schöne; Frank Wolter; Josef Griese; Wilfried Klaas; Rolf Fischer; Benedikt Hunecke; Hubertus Hüttenschmidt; Friedel Jaspert; Jürgen Bauckmann; Markus Wolter; Theo Sprenger; Egbert Tigges; Raimund Krick; Josef Sondermann; Günther Glodde; Bernd Grawe.

Zunächst wurde ab 1981 „lediglich“ Fußball gespielt. Der ehemalige Bolzplatz bei Bömer-Schulte stand nicht mehr zur Verfügung und da zu dieser Zeit auf den Höfen der Bauern einige Fensterscheiben zu Bruch gingen, musste eine Sportstätte her. Per Unterschriftenliste wurde diese bei der Gemeinde Möhnesee eingefordert. Dieser Platz wurde bewilligt und im Oktober 1981 den Sportfreunden Brüllingsen übergeben.

Es folgte das erste Fußballturnier in Brüllingsen. Hierbei entstand ein Sportfest, welches jedes Jahr an einem Wochenende im Mai, Juni oder Juli ausgetragen wird. Zahlreiche befreundete Mannschaften aus nah und fern nehmen seitdem an diesem Sportfest teil.

Im Jahre 1982 wurde dann an dem erstmalig ausgetragenen Haarpokal der Möhneseer Ortschaften teilgenommen.
In diesem wie auch in vielen anderen Wettbewerben setzten sich die SF Brüllingsen immer wieder durch und belegten serienweise die ersten Plätze:
Es folgten bis 1994 (letztmalige Austragung des Haarpokals) folgende Haarpokalsiege: 1982, 1983, 1988, 1990, 1991, 1992, 1993, 1994.
F B Hallenfußballkreismeisterschaften:
1990, 1991, 1993, 1995, 1996, 1997, 1998, 1999, 2000, 2001.

F B Feldfußballkreismeisterschaft:

1991, 1993, 1994, 1995, 1997, 1998,2000.
Zum ersten Mal holte sich im Jahre 1993 eine Mannschaft die Dreifach-Krone der Freizeit und Breitensport-Fußballer im Kreis Soest: Hallen – Feld – und Pokalsieger wurden die Sportfreunde Brüllingsen.
F B Pokalsiege:
1993, 1996, 1997, 1998, 1999.

Auch vereinsinterne Meisterschaften werden in vier Sportarten ausgetragen:
Darten, Kegeln, Tischtennis und Badminton.
Seit November 1999 besteht bei den Sportfreunden Brüllingsen eine Damensportgymnastikgruppe unter Leitung der Übungsleiterinnen Ute Hüske und Nannette Hoof.
Beim Brüllingser Sportfest 2000 wurde erstmalig ein Tauziehturnier ausgerichtet: Aus nah und fern erschienen Tauziehvereine um sich zu messen.
Unter Führung der Übungsleiterinnen Stefanie Kramer üben seit 2001 auch zwei Kindertanzgarden ihre Tänze ein. Die Auftritte der „Lollipops“ und der „Tanzmäuse“ sind alljährlich beim Brüllingser Karneval zu bewundern.

Nachfolgend der aktuelle Vorstand der Sportfreunde Brüllingsen:

Vorsitzende: Ute Hüske
Geschäftsführer: Thomas Kaldewey
Schriftführerin: Anja Hüttenschmidt
Abteilungsleiter Fußball Senioren u. Jugendfußball: Manuel Nübel
Abteilungsleiter Fußball Senioren: Phillipp Fleischer
Vorstandshelfer und Abteilungsleiter Jugendfußball: Andreas Kaldewey
Abteilungsleiter Fußball SG Autobahnpolizei und F B Ausschußmitglied: Michael Schröder
Abteilungsleiter Darten: Michael Klaas
Abteilungsleiterinnen Kindertanzgarde: Stefanie Fischer, Gesa Dreses und Franziska Tigges
Abteilungsleiterin F B Sport: Nannette Hoof


Weitergehende Informationen unter www.sfbruellingsen.de

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Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:

  • a) personenbezogene Daten

    Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

  • b) betroffene Person

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  • c) Verarbeitung

    Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

  • d) Einschränkung der Verarbeitung

    Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.

  • e) Profiling

    Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

  • f) Pseudonymisierung

    Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

  • g) Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher

    Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.

  • h) Auftragsverarbeiter

    Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

  • i) Empfänger

    Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.

  • j) Dritter

    Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

  • k) Einwilligung

    Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist der:

Heimatverein Brüllingsen
Landwehr 6
59519 Möhnesee
Deutschland
Tel.: 4929259769919
E-Mail: info@bruellingsen.de
Website: www.bruellingsen.de

3. Cookies

Die Internetseiten des Heimatverein Brüllingsen verwenden Cookies. Cookies sind Textdateien, welche über einen Internetbrowser auf einem Computersystem abgelegt und gespeichert werden.

Zahlreiche Internetseiten und Server verwenden Cookies. Viele Cookies enthalten eine sogenannte Cookie-ID. Eine Cookie-ID ist eine eindeutige Kennung des Cookies. Sie besteht aus einer Zeichenfolge, durch welche Internetseiten und Server dem konkreten Internetbrowser zugeordnet werden können, in dem das Cookie gespeichert wurde. Dies ermöglicht es den besuchten Internetseiten und Servern, den individuellen Browser der betroffenen Person von anderen Internetbrowsern, die andere Cookies enthalten, zu unterscheiden. Ein bestimmter Internetbrowser kann über die eindeutige Cookie-ID wiedererkannt und identifiziert werden.

Durch den Einsatz von Cookies kann der Heimatverein Brüllingsen den Nutzern dieser Internetseite nutzerfreundlichere Services bereitstellen, die ohne die Cookie-Setzung nicht möglich wären.

Mittels eines Cookies können die Informationen und Angebote auf unserer Internetseite im Sinne des Benutzers optimiert werden. Cookies ermöglichen uns, wie bereits erwähnt, die Benutzer unserer Internetseite wiederzuerkennen. Zweck dieser Wiedererkennung ist es, den Nutzern die Verwendung unserer Internetseite zu erleichtern. Der Benutzer einer Internetseite, die Cookies verwendet, muss beispielsweise nicht bei jedem Besuch der Internetseite erneut seine Zugangsdaten eingeben, weil dies von der Internetseite und dem auf dem Computersystem des Benutzers abgelegten Cookie übernommen wird. Ein weiteres Beispiel ist das Cookie eines Warenkorbes im Online-Shop. Der Online-Shop merkt sich die Artikel, die ein Kunde in den virtuellen Warenkorb gelegt hat, über ein Cookie.

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Ferner können bereits gesetzte Cookies jederzeit über einen Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden. Dies ist in allen gängigen Internetbrowsern möglich. Deaktiviert die betroffene Person die Setzung von Cookies in dem genutzten Internetbrowser, sind unter Umständen nicht alle Funktionen unserer Internetseite vollumfänglich nutzbar.

4. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen

Die Internetseite des Heimatverein Brüllingsen erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.

Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht der Heimatverein Brüllingsen keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch den Heimatverein Brüllingsen daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.

5. Kontaktmöglichkeit über die Internetseite

Die Internetseite des Heimatverein Brüllingsen enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.

6. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten

Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.

Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

7. Rechte der betroffenen Person

  • a) Recht auf Bestätigung

    Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • b) Recht auf Auskunft

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:

    • die Verarbeitungszwecke
    • die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
    • die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
    • falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
    • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
    • das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
    • wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
    • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person

    Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.

    Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • c) Recht auf Berichtigung

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.

    Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:

    • Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
    • Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
    • Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
    • Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
    • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
    • Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.

    Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei des Heimatverein Brüllingsen gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter des Heimatverein Brüllingsen wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.

    Wurden die personenbezogenen Daten von des Heimatverein Brüllingsen öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft der Heimatverein Brüllingsen unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter des Heimatverein Brüllingsen wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.

  • e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

    • Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
    • Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
    • Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    • Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

    Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei des Heimatverein Brüllingsen gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter des Heimatverein Brüllingsen wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.

  • f) Recht auf Datenübertragbarkeit

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.

    Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.

    Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter des Heimatverein Brüllingsen wenden.

  • g) Recht auf Widerspruch

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

    Der Heimatverein Brüllingsen verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

    Verarbeitet der Heimatverein Brüllingsen personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber des Heimatverein Brüllingsen der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird der Heimatverein Brüllingsen die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.

    Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei des Heimatverein Brüllingsen zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.

    Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt jeden Mitarbeiter des Heimatverein Brüllingsen oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

  • h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.

    Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft der Heimatverein Brüllingsen angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

    Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.

    Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

8. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).

9. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden

Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.

10. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

11. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

12. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.



Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator von den datenschutz consulting in Kooperation mit der RC GmbH, die gebrauchte Notebooks wiederverwertet und dem Rechtsanwalt für IT- und Datenschutzrecht Christian Solmecke erstellt.

Energiegenossenschaft Brüllingsen eG

Projektbeschreibung der
Energiegenossenschaft Brüllingsen eG
I. Ausgangssituation
Der rasche Wandel des Klimas und das Schwinden der Öl- und Gasvorräte erzwingen eine Energiewende, da sonst größere Wohlstandseinschnitte und Klimaschäden unausweichlich erscheinen. So sollten auch kleine Gemeinden wie Brüllingsen, ein Ortsteil der Gemeinde Möhnesee, einen nachhaltigen Energiepfad einschlagen. Nachhaltig bedeutet in diesem Zusammenhang auch, dass die Ideen von regionalen Multiplikatoren nicht einfach von oben diktiert werden, sondern die Bürgerschaft von Anfang an in die Planungs- und Entwicklungsprozesse eingebunden wird. Nur so ist eine breite Basis für die Verwirklichung des Projektes gegeben, die das bestehende soziale Gefüge kräftigt.
Die Gemeinde Möhnesee (ca. 10.000 Einwohner in verschiedenen Ortschaften) und ihre Nachbargemeinden weisen bereits eine hohe Dichte an Energieerzeugungselementen aus dem Bereich erneuerbarer Energien auf (vornehmlich Windkraft, Sonne und Biomasse). Regionale Betriebe aus der Forst- und Landwirtschaft profitieren bereits davon. Was für die Energieerzeugerseite gilt, ist jedoch für den einzelnen nur schwach ausgeprägt. Energiesparmaßnahmen an privaten Gebäuden werden nur recht zögerlich ausgeführt. Die Idee und zugleich das Alleinstellungsmerkmal der Energiegenossenschaft Brüllingsen eG ist die Verquickung der Energieeffizienz von Gebäuden mit der Nutzung erneuerbarer Energien in einem dezentralen Netz. Vergleichbare Ansätze z.B. im niedersächsischen Jühnde beschäftigen sich ausschließlich mit der Erzeugerseite; Städteplanerische Projekte, wie z.B. „Solardächerprogramme“ in Bielefeld und Beckum gehen in die richtige Richtung, greifen aber zu kurz.
Das Projekt Nahwärmegenossenschaft Brüllingsen eG will den Bereich der alternativen Energieabnahme abdecken. Eine Abfrage zur Interessenslage der Bürger durch den Ortsvorsteher Thomas Schoene ergab für Brüllingsen überwiegend positive Bekundungen.
Auch wenn sich für das Jahr 2015/2016 ein deutliches Absinken der Energiepreise für die wichtigsten Energieträger Öl und Gas gezeigt hat, ist festzuhalten, dass der langfristige Trend der letzten Jahre nahezu eine Verdoppelung bedeutet. Auch ist davon auszugehen, dass der derzeitige Verfall des Ölpreises nur von vorübergehender Natur sein wird. Aus der langfristigen Erhöhung der Energiepreise ergeben sich spürbare ökonomische Belastungen für die gesamte Volkswirtschaft, die private, betriebliche und kommunale Haushalte betreffen, konkret aber auch für die Menschen in kleineren Kommunen. Auf der Energieerzeugerseite kommt dem Ausbau erneuerbarer Energien eine zunehmende Bedeutung zu. Hierzu hat einerseits ein geschärftes gesellschaftliches Bewusstsein über die Endlichkeit, die Kosten, die Risiken und die Umweltauswirkungen der fossilen und nuklearen Energieträger, andererseits die Förderung von Technologien zur Nutzung regenerativer Energien durch das Baugesetzbuch, das Erneuerbare – Energien – Gesetz (EEG) und andere Förderprogramme geführt.
Das für 2016/2017 zu verwirklichende Ziel ist die Errichtung eines Nahwärmenetzes unter besonderer Berücksichtigung der Energieeinsparung und Energieeffizienz für die Haushalte des Ortsteils Brüllingsen und einiger Höfe auf der Haar, zugehörig zur Nachbarstadt Warstein, Ortsteil Allagen, gespeist aus dem Einsatz von Abfallprodukten für die alternative Erzeugung von Strom und der bisher daraus kaum genutzten Wärmeerzeugung. Die Energieeinsparung und damit die Verringerung der Energiekosten soll als das grundsätzliche Ziel definiert werden. Die Bürger benötigen Energiesysteme mit durchdachten Energieanwendungen, die dem Menschen und seinen Bedürfnissen dienen. Die Zukunftsenergien aus Sonne, Wasser, Wind und Biomasse bieten gute Chancen für die Zukunft. Zentrale Voraussetzung hierzu ist die konsequente Nutzung der regionalen Rohstoffe. Der ländliche Raum erhält dabei eine herausragende Funktion als Energielieferant. Strategie sollte es sein, den gezielten Ausbau von Nahwärmenetzen anzugehen, verknüpft mit der Nutzung erneuerbare Energien und der Kraft-Wärmekopplung bietet sich die Chance eine dezentrale Energieversorgung auf eine dauerhafte Grundlage zu stellen und Klimaschutzziele mittel- und langfristig zu erreichen.

II. Geschäftsidee und Unternehmensziele
Mit der Gründung der Energiegenossenschaft möchten wir unser oberstes Ziel zum Ausdruck bringen:
„Global denken – lokal handeln“.
Eine offene und öffentliche Kommunikation ist hier unbedingt erforderlich. Dazu bildete sich ein Netzwerk aus folgenden Personen und Institutionen:
• Bürgerinnen und Bürger des Ortsteils Brüllingsen
• Bürgerinnen und Bürger der Haarhöfe
• Bürger GmbH & Co. KG als Kooperationspartner und Wärmelieferant
• Sparkasse Soest
• Volksbank Hellweg
• RWGV
• Energieagentur NRW
• BezRegierung Arnsberg
• Gemeinde Möhnesee
Steigende Energiepreise und die Abhängigkeit von den Öl-Multis zeigt, wie wichtig ein Umdenken schon jetzt ist. Auch der Gedanke, dass Öl-Vorräte nicht unendlich zur Verfügung stehen, stehen wir auch in der Verpflichtung unseren Kindern gegenüber, mit den vorhandenen Ressourcen verantwortlich umzugehen. Die Umstellung ist daher weniger eine technische, sondern vor allem eine gesellschaftliche, ökonomische und ökologische Herausforderung.
Die Deckung des Wärmebedarfs erfolgt aus den heimischen Ressourcen.

III. Die Energiegenossenschaft
Mit Gründung der Energiegenossenschaft Brüllingsen eG wurde am 23.02.2016 ein Grundstein für unseren Ort gelegt.
Die Genossenschaft ist allein und ausschließlich der Förderung der Interessen ihrer Mitglieder verpflichtet. Sie bietet zur Erreichung ihrer wirtschaftlichen Ziele überzeugende Vorteile und setzt auf Kooperation, Flexibilität und regionale Kompetenz. Sie ist eine demokratische Gesellschaftsform. Jedes Mitglied hat eine Stimme – unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung. Dies schützt vor der Dominanz Einzelner und sichert die Unabhängigkeit von externen Interessen.
Der Gegenstand des Unternehmens ist daher die Versorgung der Mitglieder mit Wärme, die von der Biogasanlage der Bürger GmbH & Co. KG bezogen wird.
Mitglied werden können natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen. So soll den Bürgerinnen und Bürgern aber auch den Unternehmen in unserer Region die Möglichkeit gegeben werden, sich individuell aktiv am Klimaschutz zu beteiligen.
Ein Geschäftsanteil beträgt 500,00 €. Ein Wärmekunde hat mindestens einen Anteil zu zeichnen. Diese Mindestbeteiligung ist nach Zusage der Finanzierung einzuzahlen. Über die Zulassung als Mitglied entscheidet der Vorstand. Mit dieser niedrigen Einstiegsbeteiligung soll kein Haushalt überfordert werden, zumal die Kosten für die Hausstation (2.500 Euro) und die internen Anschlusskosten (ca. 1.000- 2.000 Euro) zu Lasten des einzelnen Haushalts gehen.

IV. Marketing und Vertrieb
Wir, als Energiegenossenschaft Brüllingsen eG, errichten zunächst ein Nahwärmenetz zur dezentralen Wärmeversorgung für die in der Genossenschaft angeschlossenen Haushalte. Für die Errichtung und den Betrieb der Anlage werden mit den Gebäudeeigentümern Wärmelieferungsverträge geschlossen.
Die Aufträge zur Erstellung des Nahwärmenetzes sollen – soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll – vorrangig an leistungsfähige Unternehmen der heimischen Region vergeben werden, um somit auch einen spürbaren Beitrag zur wirtschaftlichen Förderung der Region und der hier ansässigen Betriebe zu leisten.
Die Gewinnung neuer Mitglieder erfolgt über eine Öffentlichkeitsarbeit. Es besteht die Möglichkeit sich aktiv an der Weiterentwicklung der Energiegenossenschaft Brüllingsen eG zu beteiligen, insbesondere im Rahmen der jährlichen Generalversammlung. Zudem wird den Mitgliedern die Möglichkeit geboten, mit einem geringen Kapitaleinsatz einen eigenen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Die Darstellung der Energiegenossenschaft Brüllingsen eG soll über Bürgerversammlungen, persönliche Gespräche und Presseveröffentlichungen erfolgen.
Vor der Gründungsversammlung der Energiegenossenschaft wurde mittels Unterschriftenlisten im September 2015 und der Zahlung eines Betrages von 200,-€ an den Arbeitskreis „Nahwärme“ die konkrete Bereitschaft der Haushalte abgefragt der Genossenschaft beizutreten und Wärmekunde zu werden. Es haben von 54 möglichen Haushalten in Brüllingsen 43 unterzeichnet. Die gezahlten Beträge werden auf den zu zahlenden Genossenschaftsanteil angerechnet. Weitere haben bis dato ebenfalls ihr Interesse angemeldet. Die Haarhöfe waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht Bestandteil der Planung, aber auch hier haben neun von zehn Haushalten ihre Absicht erklärt an dem Projekt teilzunehmen.
V. Organisation und Personal (Geschäftsbetrieb)
Die Aufgaben der Genossenschaft sollen ohne eigenes Personal ehrenamtlich ausgeführt werden. Eigene Geschäftsräume sind nicht erforderlich. Die Personen im Aufsichtsrat und im Vorstand sind jederzeit telefonisch und persönlich erreichbar.
Für die Beschaffung von technischen Anlagen werden bei Bedarf externe Partner beauftragt.

VI. Planung für die ersten Geschäftsjahre
Geplant wird das Nahwärmenetz durch den Anschluss an die Biogasanlage der Bürger GmbH & Co KG. Die ursprüngliche Biogasanlage wird seit dem Jahr 2004 betrieben. Eine zweite Anlage, deren Förderung bis zum Jahr 2032 läuft, ist 2013 in Betrieb genommen worden. In beiden Anlagen werden Reststoffe aus der Landwirtschaft und der Lebensmittelindustrie zur Produktion von elektrischer Energie und Dünger genutzt. Das erzeugte Gas wird vor Ort in fünf Blockheizkraftwerken (BHKW) verwendet. Die BHKW besitzen eine installierte elektrische Leistung von 3,28 Megawatt und werden im Jahresmittel mit einer Leistung zwischen 1,5 und 2 Megawatt elektrisch betrieben. Die erzeugte Wärme wird zur Beheizung der Fermenter, Hygienisierung der Inputstoffe, Trocknung von Holzhackschnitzeln und zur Beheizung der nahegelegenen Wohngebäude in der Streusiedlung Ostheide verwendet. Hierfür werden von der Gesamtwärmeleistung von 16.430 Megawattstunden ca. 2.600 MWh benötigt. Da mehr Wärme produziert als benötigt wird, soll durch den Anschluss der Haushalte in Brüllingsen und den Haarhöfen eine zusätzliche sinnvolle Nutzung für Wärme geschaffen werden. Die Beteiligung entspricht einer Anschlussquote von 90% und einem nach Angaben der Haushalte voraussichtlichem Jahresverbrauch von ca. 1.500 MWh, hier sind bereits 20% Verluste bei der Ölheizung in Abzug gebracht worden, und somit eine Einsparung von einem Heizöl-Äquivalent von 180.000 Liter. Das Gesamtnetz der Energiegenossenschaft hat eine Länge von ca. 3.800 m, wovon voraussichtlich 2.400 m in Brüllingsen und 1.400 m auf den Haarhöfen verlegt werden. Die Wärme wird an zwei Übergabestationen über Wärmetauscher von der Bürger GmbH & Co. KG übernommen. Gleichzeitig soll auch ein Datenkabel verlegt werden, über dass die abgenommene Wärme zentral erfasst werden kann. Das Leitungsnetz wird bis zu den jeweiligen Hausübergabestationen verlegt. Die individuelle Verlegung im Haus sowie Veränderungen im eigenen Gebäude als auch der Anschluss an den hausinternen Heizungskreislauf, sind vom Gebäudeeigentümer selbst zu tragen.
Die Einzahlung der Genossenschaftsanteile (Geschäftsguthaben) unserer Mitglieder bietet als Eigenkapital die Basis für die Finanzierung der Anschaffungs- und Installationskosten sowie die Verlegung des Leitungsnetzes. Neben der möglichen Förderung durch öffentliche Zuschüsse erfolgt die Finanzierung durch ein Bankdarlehen. Die Laufzeit des Darlehens soll etwa 15 Jahre betragen. Es soll die Möglichkeit der Sondertilgung vereinbart werden, um gegebenenfalls die Restlaufzeit des Darlehens zu verkürzen.
Es ist mit einer Gesamtinvestition in Höhe von ungefähr 750.000 Euro auszugehen. Es werden Fördermittel von progres.NRW in Höhe von 199.000 Euro und dem KWKG-Zuschlag (BAFA) über ca. 282.000 Euro erwartet. Neben dem Eigenkapital in Höhe von mindestens 27.000 Euro ergibt sich ein Darlehensbedarf von ca. 162.000 Euro.
Des Weiteren werden wir über Nachrangdarlehen der Genossen, in Summe ca. 80.000€ unser Kapitaldecke erhöhen, um damit das Risiko der finanzierenden Bank zu mindern und somit ein zinsgünstigeres Darlehen zu bekommen. Das Modell mit dem Nachrangdarlehen fand bei den Wärmekunden großen Anklang. Für die Kunden hat dieses Modell gleich zwei Vorteile: Hier wird das eigene Projekt finanziert und somit kostengünstig gehalten und das Kapital ist bei einer Verzinsung von rund 3% bei der Genossenschaft besser angelegt als bei einem Geldinstitut mit 0,1% Zinsen.
Die erwartete Nutzungsdauer wird nach heutigen Erkenntnissen mit bis zu 50 Jahren prognostiziert. Die Anlage verfügt zudem über die üblichen Leistungs- und Produktgarantien.
Die Berechnung des kWh-Preises berechnet sich aus den zum Zeitpunkt der Gründung angegebenen Verbrauchszahlen der Haushalte. Hier wird die kWh Gesamtabnahme aller angeschlossenen Haushalte pro Jahr zugrunde gelegt. Dagegen stehen die jährlichen Betriebskosten inklusive einer Rücklage sowie die jährlichen Kosten für Zins und Tilgung des(der) Darlehen(s). Da im ersten Jahr zunächst mit Anlaufschwierigkeiten zu rechnen ist, wird anfänglich nur ein Verbrauch von 1.100.000 kWh angesetzt Es werden die tatsächlich in den Haushalten verbrauchten kWh mit dem Wärmelieferanten abgerechnet. Etwaige Wärmeverluste auf der Strecke gehen zu Lasten der Bürger GmbH und Co. KG.
Die Lieferverträge mit den Wärmekunden haben eine Laufzeit von 10 Jahren. Hier wird zur Planung und Dokumentation festgelegt, welche Wärmemenge prognostiziert abgenommen wird und welche Leistung bereitgestellt werden muss. Ebenso wird verhindert, dass der Wärmekunde nach Abschluss einen anderen Energieträger zu mehr als 20% nutzen darf, um die avisierte Liefermenge nicht deutlich zu unterschreiten.
Im Spätsommer 2017 war das Projekt soweit fortgeschritten, dass die ersten Haushalte/Höfe auf der Haar mit Wärme beliefert werden konnten. Ab September bis Ende des Jahres 2017 konnten alle weiteren Haushalte die sich der Genossenschaft angeschlossen haben mit Wärme versorgt werden. Bis zum Jahresende hat sich gezeigt, dass der Kostenrahmen eingehalten werden konnte und auch die prognostizierten Verbrauchswerte erreicht wurden.


VII. Worst-Case Betrachtung/Risikobeurteilung
Bei der Verwirklichung des Projektes ist eine Reihe von Risiken zu beachten, die hier nur stichwortartig angeführt werden:
• Marktrisiken/Umfeldrisiken
• Betriebsrisiken
• Ausfallrisiken
• Änderung gesetzlicher bzw. steuerlicher Rahmenbedingungen
• Inflationsrisiko
• Insolvenzrisiko
• Vertragstreue
• Finanzierungsrisiko

VIII. Risikobeurteilung Förderung nach dem KWKG
Das insgesamt höchste Risiko für die erfolgreiche Verwirklichung des beschriebenen und kurz vor der Fertigstellungen stehenden Projektes liegt im anhaltenden Wandel der Rahmenbedingungen im politischen wie rechtlichen Umfeld und dabei insbesondere die Veränderungen des energiepolitischen Ordnungsrahmens.
Mit dem Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 1.9.2016 über „Zuwendung des Landes NRW und der Europäischen Union Förderung im Rahmen des Landesprogramms „progres.nrw“ mit Mitteln aus der europäischen Fond für regionale Entwicklung“ scheint es als sei ein Teil des Risikos gebannt. Es kann aber noch nicht mit letzter Gewissheit davon ausgegangen werden, das eine Kumulierung mit Zuschüssen nach dem KWKG zulässig ist.
Derzeit ist die Kumulierung laut Aussage des zuständigen Dezernats der BezReg Arnsberg noch möglich und mit Bewilligungsbescheid sollte diese eigentlich auch rechtskräftig sein, jedoch will dies natürlich keiner mit Unterschrift bestätigen.
Nach dem neuen § 20 Absatz 1 Nummer 2 KWKG sollen Betreiber von Wärmenetzen künftig bei der Stellung eines Antrags auf Zulassung eine Plausibilisierung der Fördernotwendigkeit vorlegen.
Weiterhin ist aus unserer Sicht zu beanstanden, das für unser kleines Projekt mit einer Investitionssumme von deutlich unter 5 Mio. € kein Vorabbescheid erteilt wird. Dies stellt eine deutliche Benachteiligung bei der Planungssicherheit gegenüber großen Vorhaben dar.

Möhnesee-Brüllingsen, 20.1.2018
Hubertus Bömer
Vorsitzender des Aufsichtsrates der Energiegenossenschaft