Energiegenossenschaft Brüllingsen eG

Projektbeschreibung der
Energiegenossenschaft Brüllingsen eG
I. Ausgangssituation
Der rasche Wandel des Klimas und das Schwinden der Öl- und Gasvorräte erzwingen eine Energiewende, da sonst größere Wohlstandseinschnitte und Klimaschäden unausweichlich erscheinen. So sollten auch kleine Gemeinden wie Brüllingsen, ein Ortsteil der Gemeinde Möhnesee, einen nachhaltigen Energiepfad einschlagen. Nachhaltig bedeutet in diesem Zusammenhang auch, dass die Ideen von regionalen Multiplikatoren nicht einfach von oben diktiert werden, sondern die Bürgerschaft von Anfang an in die Planungs- und Entwicklungsprozesse eingebunden wird. Nur so ist eine breite Basis für die Verwirklichung des Projektes gegeben, die das bestehende soziale Gefüge kräftigt.
Die Gemeinde Möhnesee (ca. 10.000 Einwohner in verschiedenen Ortschaften) und ihre Nachbargemeinden weisen bereits eine hohe Dichte an Energieerzeugungselementen aus dem Bereich erneuerbarer Energien auf (vornehmlich Windkraft, Sonne und Biomasse). Regionale Betriebe aus der Forst- und Landwirtschaft profitieren bereits davon. Was für die Energieerzeugerseite gilt, ist jedoch für den einzelnen nur schwach ausgeprägt. Energiesparmaßnahmen an privaten Gebäuden werden nur recht zögerlich ausgeführt. Die Idee und zugleich das Alleinstellungsmerkmal der Energiegenossenschaft Brüllingsen eG ist die Verquickung der Energieeffizienz von Gebäuden mit der Nutzung erneuerbarer Energien in einem dezentralen Netz. Vergleichbare Ansätze z.B. im niedersächsischen Jühnde beschäftigen sich ausschließlich mit der Erzeugerseite; Städteplanerische Projekte, wie z.B. „Solardächerprogramme“ in Bielefeld und Beckum gehen in die richtige Richtung, greifen aber zu kurz.
Das Projekt Nahwärmegenossenschaft Brüllingsen eG will den Bereich der alternativen Energieabnahme abdecken. Eine Abfrage zur Interessenslage der Bürger durch den Ortsvorsteher Thomas Schoene ergab für Brüllingsen überwiegend positive Bekundungen.
Auch wenn sich für das Jahr 2015/2016 ein deutliches Absinken der Energiepreise für die wichtigsten Energieträger Öl und Gas gezeigt hat, ist festzuhalten, dass der langfristige Trend der letzten Jahre nahezu eine Verdoppelung bedeutet. Auch ist davon auszugehen, dass der derzeitige Verfall des Ölpreises nur von vorübergehender Natur sein wird. Aus der langfristigen Erhöhung der Energiepreise ergeben sich spürbare ökonomische Belastungen für die gesamte Volkswirtschaft, die private, betriebliche und kommunale Haushalte betreffen, konkret aber auch für die Menschen in kleineren Kommunen. Auf der Energieerzeugerseite kommt dem Ausbau erneuerbarer Energien eine zunehmende Bedeutung zu. Hierzu hat einerseits ein geschärftes gesellschaftliches Bewusstsein über die Endlichkeit, die Kosten, die Risiken und die Umweltauswirkungen der fossilen und nuklearen Energieträger, andererseits die Förderung von Technologien zur Nutzung regenerativer Energien durch das Baugesetzbuch, das Erneuerbare – Energien – Gesetz (EEG) und andere Förderprogramme geführt.
Das für 2016/2017 zu verwirklichende Ziel ist die Errichtung eines Nahwärmenetzes unter besonderer Berücksichtigung der Energieeinsparung und Energieeffizienz für die Haushalte des Ortsteils Brüllingsen und einiger Höfe auf der Haar, zugehörig zur Nachbarstadt Warstein, Ortsteil Allagen, gespeist aus dem Einsatz von Abfallprodukten für die alternative Erzeugung von Strom und der bisher daraus kaum genutzten Wärmeerzeugung. Die Energieeinsparung und damit die Verringerung der Energiekosten soll als das grundsätzliche Ziel definiert werden. Die Bürger benötigen Energiesysteme mit durchdachten Energieanwendungen, die dem Menschen und seinen Bedürfnissen dienen. Die Zukunftsenergien aus Sonne, Wasser, Wind und Biomasse bieten gute Chancen für die Zukunft. Zentrale Voraussetzung hierzu ist die konsequente Nutzung der regionalen Rohstoffe. Der ländliche Raum erhält dabei eine herausragende Funktion als Energielieferant. Strategie sollte es sein, den gezielten Ausbau von Nahwärmenetzen anzugehen, verknüpft mit der Nutzung erneuerbare Energien und der Kraft-Wärmekopplung bietet sich die Chance eine dezentrale Energieversorgung auf eine dauerhafte Grundlage zu stellen und Klimaschutzziele mittel- und langfristig zu erreichen.

II. Geschäftsidee und Unternehmensziele
Mit der Gründung der Energiegenossenschaft möchten wir unser oberstes Ziel zum Ausdruck bringen:
„Global denken – lokal handeln“.
Eine offene und öffentliche Kommunikation ist hier unbedingt erforderlich. Dazu bildete sich ein Netzwerk aus folgenden Personen und Institutionen:
• Bürgerinnen und Bürger des Ortsteils Brüllingsen
• Bürgerinnen und Bürger der Haarhöfe
• Bürger GmbH & Co. KG als Kooperationspartner und Wärmelieferant
• Sparkasse Soest
• Volksbank Hellweg
• RWGV
• Energieagentur NRW
• BezRegierung Arnsberg
• Gemeinde Möhnesee
Steigende Energiepreise und die Abhängigkeit von den Öl-Multis zeigt, wie wichtig ein Umdenken schon jetzt ist. Auch der Gedanke, dass Öl-Vorräte nicht unendlich zur Verfügung stehen, stehen wir auch in der Verpflichtung unseren Kindern gegenüber, mit den vorhandenen Ressourcen verantwortlich umzugehen. Die Umstellung ist daher weniger eine technische, sondern vor allem eine gesellschaftliche, ökonomische und ökologische Herausforderung.
Die Deckung des Wärmebedarfs erfolgt aus den heimischen Ressourcen.

III. Die Energiegenossenschaft
Mit Gründung der Energiegenossenschaft Brüllingsen eG wurde am 23.02.2016 ein Grundstein für unseren Ort gelegt.
Die Genossenschaft ist allein und ausschließlich der Förderung der Interessen ihrer Mitglieder verpflichtet. Sie bietet zur Erreichung ihrer wirtschaftlichen Ziele überzeugende Vorteile und setzt auf Kooperation, Flexibilität und regionale Kompetenz. Sie ist eine demokratische Gesellschaftsform. Jedes Mitglied hat eine Stimme – unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung. Dies schützt vor der Dominanz Einzelner und sichert die Unabhängigkeit von externen Interessen.
Der Gegenstand des Unternehmens ist daher die Versorgung der Mitglieder mit Wärme, die von der Biogasanlage der Bürger GmbH & Co. KG bezogen wird.
Mitglied werden können natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen. So soll den Bürgerinnen und Bürgern aber auch den Unternehmen in unserer Region die Möglichkeit gegeben werden, sich individuell aktiv am Klimaschutz zu beteiligen.
Ein Geschäftsanteil beträgt 500,00 €. Ein Wärmekunde hat mindestens einen Anteil zu zeichnen. Diese Mindestbeteiligung ist nach Zusage der Finanzierung einzuzahlen. Über die Zulassung als Mitglied entscheidet der Vorstand. Mit dieser niedrigen Einstiegsbeteiligung soll kein Haushalt überfordert werden, zumal die Kosten für die Hausstation (2.500 Euro) und die internen Anschlusskosten (ca. 1.000- 2.000 Euro) zu Lasten des einzelnen Haushalts gehen.

IV. Marketing und Vertrieb
Wir, als Energiegenossenschaft Brüllingsen eG, errichten zunächst ein Nahwärmenetz zur dezentralen Wärmeversorgung für die in der Genossenschaft angeschlossenen Haushalte. Für die Errichtung und den Betrieb der Anlage werden mit den Gebäudeeigentümern Wärmelieferungsverträge geschlossen.
Die Aufträge zur Erstellung des Nahwärmenetzes sollen – soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll – vorrangig an leistungsfähige Unternehmen der heimischen Region vergeben werden, um somit auch einen spürbaren Beitrag zur wirtschaftlichen Förderung der Region und der hier ansässigen Betriebe zu leisten.
Die Gewinnung neuer Mitglieder erfolgt über eine Öffentlichkeitsarbeit. Es besteht die Möglichkeit sich aktiv an der Weiterentwicklung der Energiegenossenschaft Brüllingsen eG zu beteiligen, insbesondere im Rahmen der jährlichen Generalversammlung. Zudem wird den Mitgliedern die Möglichkeit geboten, mit einem geringen Kapitaleinsatz einen eigenen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Die Darstellung der Energiegenossenschaft Brüllingsen eG soll über Bürgerversammlungen, persönliche Gespräche und Presseveröffentlichungen erfolgen.
Vor der Gründungsversammlung der Energiegenossenschaft wurde mittels Unterschriftenlisten im September 2015 und der Zahlung eines Betrages von 200,-€ an den Arbeitskreis „Nahwärme“ die konkrete Bereitschaft der Haushalte abgefragt der Genossenschaft beizutreten und Wärmekunde zu werden. Es haben von 54 möglichen Haushalten in Brüllingsen 43 unterzeichnet. Die gezahlten Beträge werden auf den zu zahlenden Genossenschaftsanteil angerechnet. Weitere haben bis dato ebenfalls ihr Interesse angemeldet. Die Haarhöfe waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht Bestandteil der Planung, aber auch hier haben neun von zehn Haushalten ihre Absicht erklärt an dem Projekt teilzunehmen.
V. Organisation und Personal (Geschäftsbetrieb)
Die Aufgaben der Genossenschaft sollen ohne eigenes Personal ehrenamtlich ausgeführt werden. Eigene Geschäftsräume sind nicht erforderlich. Die Personen im Aufsichtsrat und im Vorstand sind jederzeit telefonisch und persönlich erreichbar.
Für die Beschaffung von technischen Anlagen werden bei Bedarf externe Partner beauftragt.

VI. Planung für die ersten Geschäftsjahre
Geplant wird das Nahwärmenetz durch den Anschluss an die Biogasanlage der Bürger GmbH & Co KG. Die ursprüngliche Biogasanlage wird seit dem Jahr 2004 betrieben. Eine zweite Anlage, deren Förderung bis zum Jahr 2032 läuft, ist 2013 in Betrieb genommen worden. In beiden Anlagen werden Reststoffe aus der Landwirtschaft und der Lebensmittelindustrie zur Produktion von elektrischer Energie und Dünger genutzt. Das erzeugte Gas wird vor Ort in fünf Blockheizkraftwerken (BHKW) verwendet. Die BHKW besitzen eine installierte elektrische Leistung von 3,28 Megawatt und werden im Jahresmittel mit einer Leistung zwischen 1,5 und 2 Megawatt elektrisch betrieben. Die erzeugte Wärme wird zur Beheizung der Fermenter, Hygienisierung der Inputstoffe, Trocknung von Holzhackschnitzeln und zur Beheizung der nahegelegenen Wohngebäude in der Streusiedlung Ostheide verwendet. Hierfür werden von der Gesamtwärmeleistung von 16.430 Megawattstunden ca. 2.600 MWh benötigt. Da mehr Wärme produziert als benötigt wird, soll durch den Anschluss der Haushalte in Brüllingsen und den Haarhöfen eine zusätzliche sinnvolle Nutzung für Wärme geschaffen werden. Die Beteiligung entspricht einer Anschlussquote von 90% und einem nach Angaben der Haushalte voraussichtlichem Jahresverbrauch von ca. 1.500 MWh, hier sind bereits 20% Verluste bei der Ölheizung in Abzug gebracht worden, und somit eine Einsparung von einem Heizöl-Äquivalent von 180.000 Liter. Das Gesamtnetz der Energiegenossenschaft hat eine Länge von ca. 3.800 m, wovon voraussichtlich 2.400 m in Brüllingsen und 1.400 m auf den Haarhöfen verlegt werden. Die Wärme wird an zwei Übergabestationen über Wärmetauscher von der Bürger GmbH & Co. KG übernommen. Gleichzeitig soll auch ein Datenkabel verlegt werden, über dass die abgenommene Wärme zentral erfasst werden kann. Das Leitungsnetz wird bis zu den jeweiligen Hausübergabestationen verlegt. Die individuelle Verlegung im Haus sowie Veränderungen im eigenen Gebäude als auch der Anschluss an den hausinternen Heizungskreislauf, sind vom Gebäudeeigentümer selbst zu tragen.
Die Einzahlung der Genossenschaftsanteile (Geschäftsguthaben) unserer Mitglieder bietet als Eigenkapital die Basis für die Finanzierung der Anschaffungs- und Installationskosten sowie die Verlegung des Leitungsnetzes. Neben der möglichen Förderung durch öffentliche Zuschüsse erfolgt die Finanzierung durch ein Bankdarlehen. Die Laufzeit des Darlehens soll etwa 15 Jahre betragen. Es soll die Möglichkeit der Sondertilgung vereinbart werden, um gegebenenfalls die Restlaufzeit des Darlehens zu verkürzen.
Es ist mit einer Gesamtinvestition in Höhe von ungefähr 750.000 Euro auszugehen. Es werden Fördermittel von progres.NRW in Höhe von 199.000 Euro und dem KWKG-Zuschlag (BAFA) über ca. 282.000 Euro erwartet. Neben dem Eigenkapital in Höhe von mindestens 27.000 Euro ergibt sich ein Darlehensbedarf von ca. 162.000 Euro.
Des Weiteren werden wir über Nachrangdarlehen der Genossen, in Summe ca. 80.000€ unser Kapitaldecke erhöhen, um damit das Risiko der finanzierenden Bank zu mindern und somit ein zinsgünstigeres Darlehen zu bekommen. Das Modell mit dem Nachrangdarlehen fand bei den Wärmekunden großen Anklang. Für die Kunden hat dieses Modell gleich zwei Vorteile: Hier wird das eigene Projekt finanziert und somit kostengünstig gehalten und das Kapital ist bei einer Verzinsung von rund 3% bei der Genossenschaft besser angelegt als bei einem Geldinstitut mit 0,1% Zinsen.
Die erwartete Nutzungsdauer wird nach heutigen Erkenntnissen mit bis zu 50 Jahren prognostiziert. Die Anlage verfügt zudem über die üblichen Leistungs- und Produktgarantien.
Die Berechnung des kWh-Preises berechnet sich aus den zum Zeitpunkt der Gründung angegebenen Verbrauchszahlen der Haushalte. Hier wird die kWh Gesamtabnahme aller angeschlossenen Haushalte pro Jahr zugrunde gelegt. Dagegen stehen die jährlichen Betriebskosten inklusive einer Rücklage sowie die jährlichen Kosten für Zins und Tilgung des(der) Darlehen(s). Da im ersten Jahr zunächst mit Anlaufschwierigkeiten zu rechnen ist, wird anfänglich nur ein Verbrauch von 1.100.000 kWh angesetzt Es werden die tatsächlich in den Haushalten verbrauchten kWh mit dem Wärmelieferanten abgerechnet. Etwaige Wärmeverluste auf der Strecke gehen zu Lasten der Bürger GmbH und Co. KG.
Die Lieferverträge mit den Wärmekunden haben eine Laufzeit von 10 Jahren. Hier wird zur Planung und Dokumentation festgelegt, welche Wärmemenge prognostiziert abgenommen wird und welche Leistung bereitgestellt werden muss. Ebenso wird verhindert, dass der Wärmekunde nach Abschluss einen anderen Energieträger zu mehr als 20% nutzen darf, um die avisierte Liefermenge nicht deutlich zu unterschreiten.
Im Spätsommer 2017 war das Projekt soweit fortgeschritten, dass die ersten Haushalte/Höfe auf der Haar mit Wärme beliefert werden konnten. Ab September bis Ende des Jahres 2017 konnten alle weiteren Haushalte die sich der Genossenschaft angeschlossen haben mit Wärme versorgt werden. Bis zum Jahresende hat sich gezeigt, dass der Kostenrahmen eingehalten werden konnte und auch die prognostizierten Verbrauchswerte erreicht wurden.


VII. Worst-Case Betrachtung/Risikobeurteilung
Bei der Verwirklichung des Projektes ist eine Reihe von Risiken zu beachten, die hier nur stichwortartig angeführt werden:
• Marktrisiken/Umfeldrisiken
• Betriebsrisiken
• Ausfallrisiken
• Änderung gesetzlicher bzw. steuerlicher Rahmenbedingungen
• Inflationsrisiko
• Insolvenzrisiko
• Vertragstreue
• Finanzierungsrisiko

VIII. Risikobeurteilung Förderung nach dem KWKG
Das insgesamt höchste Risiko für die erfolgreiche Verwirklichung des beschriebenen und kurz vor der Fertigstellungen stehenden Projektes liegt im anhaltenden Wandel der Rahmenbedingungen im politischen wie rechtlichen Umfeld und dabei insbesondere die Veränderungen des energiepolitischen Ordnungsrahmens.
Mit dem Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 1.9.2016 über „Zuwendung des Landes NRW und der Europäischen Union Förderung im Rahmen des Landesprogramms „progres.nrw“ mit Mitteln aus der europäischen Fond für regionale Entwicklung“ scheint es als sei ein Teil des Risikos gebannt. Es kann aber noch nicht mit letzter Gewissheit davon ausgegangen werden, das eine Kumulierung mit Zuschüssen nach dem KWKG zulässig ist.
Derzeit ist die Kumulierung laut Aussage des zuständigen Dezernats der BezReg Arnsberg noch möglich und mit Bewilligungsbescheid sollte diese eigentlich auch rechtskräftig sein, jedoch will dies natürlich keiner mit Unterschrift bestätigen.
Nach dem neuen § 20 Absatz 1 Nummer 2 KWKG sollen Betreiber von Wärmenetzen künftig bei der Stellung eines Antrags auf Zulassung eine Plausibilisierung der Fördernotwendigkeit vorlegen.
Weiterhin ist aus unserer Sicht zu beanstanden, das für unser kleines Projekt mit einer Investitionssumme von deutlich unter 5 Mio. € kein Vorabbescheid erteilt wird. Dies stellt eine deutliche Benachteiligung bei der Planungssicherheit gegenüber großen Vorhaben dar.

Möhnesee-Brüllingsen, 20.1.2018
Hubertus Bömer
Vorsitzender des Aufsichtsrates der Energiegenossenschaft